Zusatzinformationen zur Vereinheitlichung der
Ausbildungs-und Prüfungsprozedur in Belgien
Die UL-Prüfer Belgiens (13 Personen) haben am Freitag,
dem 3. Februar 2006 in Brüssel eine Versammlung gehabt, um die (vom Luftfahrtministerium
verordnete) Harmonisierung der ULM-Prüfungen zu besprechen und zu
organisieren.
Der grund ? Wegen unterschiedlicher Verfahren bei verschiedenen
Prüfern (von lasch bis "katholischer als der Papst") hatte es
in den letzten Jahren Differenzen gegeben, in den letzten Monaten vor der Versammlung
sogar offenen Streit zwischen den Prüfern, Ausbildern und Flugschulen Belgiens.
(Das ging bis zum Entzug von Prüferlizenzen und zur Nicht-Benennung als
Prüfer)
Beschlüsse der Prüfer-Versammlung:
- Die bisher von verschiedenen Prüfern durchgeführten
"Gruppenprüfungen" nach theoretischen Kursen (wie wir sie in
Büllingen abgelegt haben, waren laut Gesetz nicht vorgesehen und sind
daher nicht gültig. Sie gelten allerhöchstens als Test, ob jemand
durch einen Fluglehrer zur Prüfung angemeldet werden kann.
- Jeder Kandidat muss seine theoretische Prüfung individuell
ablegen, und zwar nach den 30 Solostunden zusammen
mit der praktischen Prüfung.
Zu diesem Zweck stellen die Prüfer eine einheitliche Fragenbank in der
jeweiligen Landessprache zusammen:
- Drei Fächer: Aerodynamik - Aerologie - Flugtechnik
1. Aerodynamik: Auf den Flügel wirkende aerodynamische
Kräfte - Wirkung der Ruder - Auftriebskraft, Luftwiderstand
und Gleitzahl
2. Aerologie: Luft, Luftdruckverhältnisse,
Temperaturen, Winde, Wolken, thermische und topographische Wirkunge
3. Flugtechnik: Abflugtechnik
- Fliegen bei ruhigen Luftverhältnissen - Höhen- und Richtungskontrolle
beim Geradeausflug und im Kurvenflug - Nutzung der
Luftströmungen - Landetechniken
- Pro Fach etwa 200 Fragen, also insgesamt 600, d.h. eine
stark abgespeckte Version unserer Fragenkartei, die sich in weiten Teilen
an den DULV-Fragenkatalog anlehnt.
- Aus dieser Fragenbank werden in maximal einer Stunde
schriftlich 30 Fragen im Multipe-Choice-Verfahren gestellt, pro
Fach zehn Stück.
Pro Fach muss der Prüfling 70% der Fragen richtig beantworten, dann
gilt die Prüfung als bestanden
Bei Nichtbestehen erhält der Prüfling die Chance, mündlich
auf Fragen zu antworten.
- Die praktische Prüfung umfasst:
- Eine Navigation von 35 Km mindestens mit Einordnen
in die Platzrunde und Zwischenlandung (oder mindestens Landeanflug mit
Durchstarten) auf einem fremden UL-Flugplatz. Der Flugprüfer sollte
( muss aber nicht) dabei an Bord sein.
- 10 Starts und 10 Landungen;
- 3 Landungen weniger als 20 m vom Ziel entfernt (mit
Motor)
- 1 Landung weniger als 30 m vom Ziel entfernt aus einer
Höhe von 200 m (mindestens - vorgeschlagen durch Examinatoren:
300 m) mit Triebwerk im Leerlauf;
- 1 Durchsacken (Strömungsabriss): nur für
die Dreiachser-Gruppe
- Die Luftrecht-Prüfung bleibt -wie bisher- in
Brüssel zu absolvieren.
- Sogenannte "Hilfs-Fluglehrer" ("Aide-moniteurs")
gibt es nicht. Wer UL-Fliegen lehren will, soll die Fluglehrerprüfung
machen
Wie läuft also jetzt Ausbildung und Prüfung ab?
Strikt nach dem Gesetz von 1999
- Formalitäten (Leumundszeugnis, Medical, Übungslizenz,
Flugbuch)
- Theoretische und praktische Schulung durch Fluglehrer bis
der Kandidat reif ist für seinen ersten Soloflug
- Erster Soloflug
- Dreißig Stunden Soloflug unter Aufsicht eines Fluglehrers
(mit regelmäßigen Gesprächen über Fortschritte ... sowie
zusätzlichen Erläuterungen und gelegentlichen Mitfliegen, also Checken
vor Ort, ob sich keine falschen Gewohnheiten einschleichen ...)
- Erst nach diesen dreißig Solostunden unter Aufsicht
eines Fluglehrers kann der Flugschüler die Zulassung zur Prüfung
beantragen (Formular). Er darf dabei drei Flugprüfer seiner Wahl vorschlagen.
- Dieses Formular muss von seinem Fluglehrer unterzeichnet
werden und wird an die Luftfahrtbehörde geschickt.
- Die Behörde weist dem Prüfling einen Prüfer
zu. (Vergleiche dazu die Artikel 43 bis 46 des Kgl. Erlasses von 1999)
- Die theoretische und praktische Prüfung wird vor dem
Prüfer abgelegt an einem Ort, der mit dem Prüfer zu vereinbaren
ist.
Laut Anhang zum Kgl. Erlass von 1999 umfasst sie folgende Anforderungen:
-
irgendwo zwischen Punkt 1 und 8 kann die Luftrechtprüfung
in Brüssel im Prüfungssaal des Luftfahrtministeriums am PC
absolviert werden.
-
der Prüfungssaal in Brüssel ....................................und
ein Terminal-PC zum Ablegen der Prüfung
Erst wenn man diese ganze Prozedur erfolgreich
durchlaufen hat, bekommt man die belgische ULM-Fluglizenz. Diese muss man besitzen,
wenn man permanent in Belgien fliegen will.
Zu bemerken ist noch, dass ein ein Prüfer mindestens Fluglehrer
in der Kategorie (ULM - DPM) sein muss, die er prüfen soll.
Fazit:
Das alles ist im Vergleich zu den Pionierjahren sehr streng
und aufwändig geworden. Das liegt z.T. an der Verantwortunglosigkeit gewisser
Piloten, Fluglehrer (oder sog. "Hilfs-Fluglehrer") und/oder Maschinenverkäufer,
die in der Vergangenheit zu vielen Unfällen mit Todesfolge geführt
hat, weil manche Piloten weder theoretisch noch praktisch ausreichend ausgebildet
waren.
Seit der strengeren Regulirung verzeichnet die ULM-Welt bei
ständig steigender Pilotenzahl immer weniger Unfälle ... und trotz
allem ist die Regelung noch menschlich und relativ frei,
da nicht von der Behörde selbst durchgeführt, sondern von Fliegerkollegen,
die selbst sehr gut um die Probleme angehender Piloten wissen.