Zusatzinformationen zur Vereinheitlichung der Ausbildungs-und Prüfungsprozedur in Belgien 

Die UL-Prüfer Belgiens (13 Personen) haben am Freitag, dem 3. Februar 2006 in Brüssel eine Versammlung gehabt, um die (vom Luftfahrtministerium verordnete) Harmonisierung der ULM-Prüfungen zu besprechen und zu organisieren.

Der grund ? Wegen unterschiedlicher Verfahren bei verschiedenen Prüfern (von lasch bis "katholischer als der Papst") hatte es in den letzten Jahren Differenzen gegeben, in den letzten Monaten vor der Versammlung sogar offenen Streit zwischen den Prüfern, Ausbildern und Flugschulen Belgiens. (Das ging bis zum Entzug von Prüferlizenzen und zur Nicht-Benennung als Prüfer)

Beschlüsse der Prüfer-Versammlung:

  1. Die bisher von verschiedenen Prüfern durchgeführten "Gruppenprüfungen" nach theoretischen Kursen (wie wir sie in Büllingen abgelegt haben, waren laut Gesetz nicht vorgesehen und sind daher nicht gültig. Sie gelten allerhöchstens als Test, ob jemand durch einen Fluglehrer zur Prüfung angemeldet werden kann.

  2. Jeder Kandidat muss seine theoretische Prüfung individuell ablegen, und zwar nach den 30 Solostunden zusammen mit der praktischen Prüfung.
    Zu diesem Zweck stellen die Prüfer eine einheitliche Fragenbank in der jeweiligen Landessprache zusammen:


  3. Die praktische Prüfung umfasst:
      • Eine Navigation von 35 Km mindestens mit Einordnen in die Platzrunde und Zwischenlandung (oder mindestens Landeanflug mit Durchstarten) auf einem fremden UL-Flugplatz. Der Flugprüfer sollte ( muss aber nicht) dabei an Bord sein.
      • 10 Starts und 10 Landungen;
      • 3 Landungen weniger als 20 m vom Ziel entfernt (mit Motor)
      • 1 Landung weniger als 30 m vom Ziel entfernt aus einer Höhe von 200 m (mindestens - vorgeschlagen durch Examinatoren: 300 m) mit Triebwerk im Leerlauf;
      • 1 Durchsacken (Strömungsabriss): nur für die Dreiachser-Gruppe

  4. Die Luftrecht-Prüfung bleibt -wie bisher- in Brüssel zu absolvieren.

  5. Sogenannte "Hilfs-Fluglehrer" ("Aide-moniteurs") gibt es nicht. Wer UL-Fliegen lehren will, soll die Fluglehrerprüfung machen

Wie läuft also jetzt Ausbildung und Prüfung ab? Strikt nach dem Gesetz von 1999

  1. Formalitäten (Leumundszeugnis, Medical, Übungslizenz, Flugbuch)
  2. Theoretische und praktische Schulung durch Fluglehrer bis der Kandidat reif ist für seinen ersten Soloflug
  3. Erster Soloflug
  4. Dreißig Stunden Soloflug unter Aufsicht eines Fluglehrers (mit regelmäßigen Gesprächen über Fortschritte ... sowie zusätzlichen Erläuterungen und gelegentlichen Mitfliegen, also Checken vor Ort, ob sich keine falschen Gewohnheiten einschleichen ...)
  5. Erst nach diesen dreißig Solostunden unter Aufsicht eines Fluglehrers kann der Flugschüler die Zulassung zur Prüfung beantragen (Formular). Er darf dabei drei Flugprüfer seiner Wahl vorschlagen.
  6. Dieses Formular muss von seinem Fluglehrer unterzeichnet werden und wird an die Luftfahrtbehörde geschickt.
  7. Die Behörde weist dem Prüfling einen Prüfer zu. (Vergleiche dazu die Artikel 43 bis 46 des Kgl. Erlasses von 1999)
  8. Die theoretische und praktische Prüfung wird vor dem Prüfer abgelegt an einem Ort, der mit dem Prüfer zu vereinbaren ist.
    Laut Anhang zum Kgl. Erlass von 1999 umfasst sie folgende Anforderungen:
  9. irgendwo zwischen Punkt 1 und 8 kann die Luftrechtprüfung in Brüssel im Prüfungssaal des Luftfahrtministeriums am PC absolviert werden.


    1. der Prüfungssaal in Brüssel ....................................und ein Terminal-PC zum Ablegen der Prüfung

Erst wenn man diese ganze Prozedur erfolgreich durchlaufen hat, bekommt man die belgische ULM-Fluglizenz. Diese muss man besitzen, wenn man permanent in Belgien fliegen will.

Zu bemerken ist noch, dass ein ein Prüfer mindestens Fluglehrer in der Kategorie (ULM - DPM) sein muss, die er prüfen soll.


Fazit:

Das alles ist im Vergleich zu den Pionierjahren sehr streng und aufwändig geworden. Das liegt z.T. an der Verantwortunglosigkeit gewisser Piloten, Fluglehrer (oder sog. "Hilfs-Fluglehrer") und/oder Maschinenverkäufer, die in der Vergangenheit zu vielen Unfällen mit Todesfolge geführt hat, weil manche Piloten weder theoretisch noch praktisch ausreichend ausgebildet waren.

Seit der strengeren Regulirung verzeichnet die ULM-Welt bei ständig steigender Pilotenzahl immer weniger Unfälle ... und trotz allem ist die Regelung noch menschlich und relativ frei, da nicht von der Behörde selbst durchgeführt, sondern von Fliegerkollegen, die selbst sehr gut um die Probleme angehender Piloten wissen.