Die
AAM ( Association Aero-Modélisme ) hat in seiner Sitzung von 17.
Februar 2019 gemeinsam mit der DGTA ( Behörde ) folgende Beschlüsse
genehmigt.
Ab Sommer des Jahres 2019 muss ein RC-Pilot der sein Hobby in Belgien
betreiben möchte im Besitz eines entsprechenden gültigen Brevet sein.
- Brevet élémentaire ( théoretische Prüfung, gleich für alle Kategorien )
- Brevet aptitude Kat. 1 für Modelle < 12 Kg oder unter 52 cm³
- Brevet aptitude Kat. 2 für Modelle > 12 Kg < 25 Kg.
- Brevet aptitude Kat. 3 für Modelle > 25 Kg <150 Kg ( beim Feuervogel nicht zugelassen )
- Brevet Demo für alle Kategorien bei Teilnahme an einer offiziellen Flugshow, Meeting, usw..
- Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass das Fliegen von sogenannten 3D Hubschraubern sowie das Fliegen von
turbinengetriebenen Modellflugzeugen am Flugplatz
AMC Feuervogel (EBBN) nicht erlaubt ist.
https://www.aamodels.be/fr/clubs/aero-und-modellclub-feuervogel-bullingen.html
Für Modellpiloten die nicht im Besitz eines gültigen Brevet sind besteht für Alleinflüge am Platz Feuervogel Flugverbot !!
Für Modellpiloten ohne Brevet gilt Flüge sind nur im Lehrer - Schüler Modus erlaubt.
Für alle die noch kein Brevet besitzen ist es also an der Zeit die Formalitäten zu erledigen.
Gerne stehen Jean-Pierre Hoornaert, Gerd Fuchs und Dieter Hildebrandt für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Die theoretische Prüfung kann in deutscher Sprache absolviert werden :
http://rlebrun.ddns.net/AAM_3X
Zur Info Lärmtest:
Ihr müsst euch auf der Website der AAM ( www.aamodels.be ) anmelden und ein Passwort anfragen, dann die Modelle eintragen um später einen Lärmtest absolvieren zu können.
Wir werden regelmäßig auf unserem Flugplatz Lärmteste durchführen, diese Lärmscheine sind Pflicht in Belgien !
Der von einem Modellflugzeug erzeugte Lärmpegel darf 86 dB(A), gemessen in 7 m Entfernung vom Modellflugzeug, nicht überschreiten.
Königlicher Erlass vom 10. April 2016 zur Nutzung von Drohnen in
Modellflugzeuge, Gelände für Modellflugzeuge,
Fliegen mit Modellflugzeugen, Modellflugzeugtreffen
CIR/GDF-01 vom 29.07.2013
5. Anforderungen an Modellflugzeuge
5.1 Identifizierung
Alle Modellflugzeuge müssen individuell gekennzeichnet werden:
(a) entweder durch eine unauslöschliche Identifizierung mit dem/den Namen und der/den vollständigen Adresse(n) des/der Eigentümer(s);
b) oder durch eine Immatrikulationsnummer, die von einem der von der Generaldirektion für Flugsicherung anerkannten Verbände vergeben wird.
Die Liste der Immatrikulationsnummern ist bei den Sekretariaten dieser zugelassenen Verbände erhältlich.
Regelung der wallonischen Region zum Modellfliegen