Muss man mehr als 100 Euro bezahlen, wenn man nach Büllingen will ?

Seit einigen Jahren hält sich in deutschen Ultraleichtfliegerkreisen hartnäckig ein Gerücht, dass man mehr als 100 Euro Gebühr bezahlen muss, wenn man in den belgischen Luftraum einfliegen will und beispielsweise in Büllingen landen will, um dort kurz mal eine Tasse Kaffee zu trinken ... 
Was ist dran an dem Gerücht und wie schlimm ist es wirklich ?

Gleich vorweg: Im Hinblick auf unsere besondere Grenzlage und auf unsere Flugplatzfeste haben wir mit den Behörden in Brüssel über das Problem und seine Auswirkungen für unseren Club ausgetauscht und sind dort auch auf Wohlwollen gestoßen. Alle Infos dazu erhaltet Ihr
  • vom Platzkommandant René Huby
  • unter der Handy-Nummer +32 471 62 29 01
  • vom Präsidenten Egbert Maus
  • unter der Handy-Nummer +32 478 49 61 26

  • oder nach einer E-Mail Anfrage an info@feuervogel.be

Zum Sinn und Werdegang dieser Überfluggebühr und zu den eigentlich anvisierten Adressaten folgende Infos:
  1. Bis zum 16. April 2009 war die Überfluggebühr eine rein behördliche Forderung ohne gesetzliche Basis.

  2. Seit dem 16. April 2009 ist diese Forderung nun auch offiziell in ein Gesetz gegossen worden.
    Siehe Seite 5 und Seite 6 vom

    MLA_flying_in_Europe-02-05-2024.pdf

    Text der Bstimmung in Niederländich und Französisch

    Tijdelijke toelating tot overvliegen voor niet-ICAO luchtvaartuigen

    Autorisation survol temporaire pour les aéronefs non-OACI

  3. Sie ist vor allem geschaffen worden für die belgischen Piloten, die eine Maschine mit ausländischer Kennung fliegen und diese nicht als belgische Maschine einregistrieren lassen, sondern sie mit der ausländischen Kennung in Belgien stationieren.

  4. Die deutschen Piloten, die nur ganz selten nach Belgien kommen, um dort ein Flugplatzfest zu besuchen oder eine Tasse Kafee zu trinken, waren im Geist dieses Gesetzes NICHT anvisiert.
Wir von Büllingen konnten die Überlegungen der Luftfahrtbehörde durchaus nachvollziehen, aber trotzdem fühlten wir uns in Büllingen durch dieses Gesetz benachteiligt und in unserem verfassungsmäßig verankerten Recht auf Gleichbehandlung verletzt.

Unsere Begründung:
  • In Büllingen stehen mehr als 20 UL-Flugzeuge. Sie sind allesamt belgisch registriert (OO-XYZ), weil wir in Büllingen immer alle Gesetze respektiert haben und alle Piloten dazu gedrängt haben, sich mit den belgischen Gesetzen in Einklang zu bringen.
    Das haben alle Piloten getan, auch die deutschen Piloten, die bei uns im Club sind und mit belgischem Schein eine belgisch registrierte Maschine fliegen. Man kann also sagen, dass durch dieses neue Gesetz gerade die bestraft werden, die sich immer an alle Gesetze gehalten haben.

  • Seit die Überfluggebühr bekannt ist, haben viele deutsche Piloten Angst nach Büllingen zu fliegen. Dadurch wird Büllingen als einziger Flugplatz des deutschsprachigen Gebietes in Belgien sozusagen von zwei Dritteln unserer Fliegerfreunde, nämlich den deutschen, abgeschnitten. Und das, wo wir uns doch gerade wegen unserer Grenzlage und Mehrsprachigkeit als UL-Flugplatz mit europäischem Grundgedanken verstehen, mit einer Bindefunktion zwischen Staaten, Sprachen und Kulturen, ganz im Sinne des Schengener Abkommens.
Also haben wir im Hinblick auf unsere Grenzlage und auf unsere Flugplatzfeste mit den Behörden in Brüssel über das Problem und seine Auswirkungen für unseren Club verhandelt. (siehe oben) Wir sind auch durchaus nicht auf taube Ohren gestoßen. Man hatte die besondere Lage des einzigen deutschsprachigen Clubs von Belgien nicht bedacht, weder geografisch noch kulturell und politisch. Doch das erklärt sich am besten per Telefon. Wenn Ihr zu uns kommen wollt, ruft einfach an oder schreibt
  • den Platzkommandant René Huby
  • unter der Handy-Nummer +32 471 62 29 01
  • den Präsidenten Egbert Maus
  • unter der Handy-Nummer +32 478 49 61 26

  • eine E-Mail Anfrage an info@feuervogel.be
 



 

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