Geschäftsordnung für die Mitglieder des Areo- und Modellclubs "Feuervogel"

Vorwort:

Fliegen ist unser aller Freizeitbeschäftigung: Das heißt, dass all unsere Aktivitäten vor allem auf Spaß und Freude abzielen: Spaß am Fliegen, Freude an der Anleitung der Neulinge, Spaß am geselligen Beisammensein im Club, Freude am gemeinsamen Erhalt und Ausbau unserer Anlagen.

Offenheit sowie Gastfreundschaft wird groß geschrieben.

Von jedem Mitglied erwarten wir, dass es für den Erhalt und den Ausbau der Clubinfrastruktur Sorge trägt. Alle Besucher bescheinigen uns seit Jahren, dass unsere Infrastruktur beispielhaft ist und dass wir einen erstklassigen Platz haben, sowohl fürs Modellfliegen als auch für die Ultraleichtfliegerei. Dies war und ist nur zu erreichen, wenn alle Mitglieder sich an diversen Wartungs- und Ausbauarbeiten beteiligen.

Die folgenden Regeln sind nicht Selbstzweck, sondern das Ergebnis der mehr als dreißigjährigen Geschichte des Clubs und beruhen auf gelebten Erfahrungen. 
Vorrangige Ziele sind das harmonische Miteinander der Mitglieder untereinander, der Respekt der Nachbarn und Anrainer und der Natur, inmitten derer wir us entfalten, der reibungslose Ablauf der Clubaktivitäten und die Sicherheit in der Luft und auf den Start- und Landebahnen. 
Der Vorstand hat den Auftrag, auf die Einhaltung der Regeln zu achten und bei Verstößen notfalls die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Wenn trotz aller Regeln mal ein Fehltritt passiert ist, erwarten wir von den Mitgliedern Offenheit, Ehrlichkeit, Sachlichkeit und Diskretion.

Die Regeln sollen also dazu beitragen, dass unser Club nach innen eine Gemeinschaft von Freunden bildet, nicht einen lockeren Zusammenschluss einer Reihe von Eigenbrötlern mit dem gleichen Hobby. Eine Gemeinschaft ist wie ein leerer Topf. Erst, wenn jeder nach seinen Fähigkeiten und Talenten etwas in diesen Topf hineingelegt hat, können alle davon leben und ihr Hobby genießen.

In diesem Sinne, im Namen und im Auftrag des Vorstandes, "Holm und Rippenbruch" für alle !

Innere Geschäftsordnung des Clubs

Definition der Mitgliedschaft:
  1. Mitgliedschaft in einem Aero- und Modellclub ist etwas anderes als Mitgliedschaft in einem Kegelclub oder Dorfverschönerungsverein. Wir unterliegen durch das Wesen unseres Hobbys strengen nationalen Gesetzen , regionalen und internationalen Regelungen. Wer bei uns Mitglied werden will, muss als erstes diese Vorschriften akzeptieren. Für Chaoten ist in einem solchen Club kein Platz. 
  2. Die Clubmitgliedschaft wird erst über den Vorstand oder ein Vorstandsmitglied beantragt. Der Vorstand legt eine Probezeit fest, die dazu dient, den Antragsteller kennen zu lernen.
  3. Diese provisorische Mitgliedschaft im Club wird erst durch die Bestätigung durch die Generalversammlung rechtskräftig und setzt das Einverständnis mit der nachfolgend abgedruckten internen Geschäftsordnung des Clubs voraus.
  4. Die Nutzung der Anlagen des Clubs ist nur den Clubmitgliedern erlaubt. Haltergemeinschaften dürfen zwar auch Nicht-Clubmitglieder umfassen, die Nutzung der Anlagen ist aber auf die Mitglieder beschränkt.
    Hallenstellplätze gehören dem Club und werden nur an Mitglieder vergeben. Bei Nichtbenutzung geht der Stellplatz an den Club zurück und wird von diesem (vertreten durch eine Abordnung der Stellplatzinhaber) neu vergeben. Unter- oder Weitervermietung ist nicht möglich.
    Gastflieger dürfen die Infrastruktur des Clubs nach Anfrage bei einem Vorstandsmitglied allerdings nutzen, wenn sie sich dem vorliegenden Reglement unterwerfen und ihre Papiere (Versicherung, Lizenzen …) in Ordnung haben. Regelmäßige Gäste tun im eigenen Interesse gut daran, die Mitgliedschaft zu beantragen.
  5. Da wir ein Club sind, kein Privatunternehmen, das gegen eine Gebühr Dienstleistungen anbietet, heißt "Mitglied sein" aktiv zum materiellen und ideellen Wohlergehen des Clubs seinen Beitrag zu leisten. Wer das nicht will, geht besser zu einem privaten Flugplatzbetreiber oder beantragt die Start- und Landeerlaubnis für Modell- oder UL-Flugzeuge für sein Privatfeld.
    "Club" bedeutet auch, dass nicht ein Vorstandsmitglied oder der Präsident das "Sagen" hat und Ansprechpartner oder Entscheidungsträger für alles ist, sondern der gesamte Verwaltungsrat, der jährlich auf der Generalversammlung von den Clubmitgliedern entlastet und neu beauftragt wird.

Der Geist der Geschäftsordnung fußt auf drei Säulen :
  1. Das gute Verhältnis zum Eigentümer des Geländes, der Gemeinde Büllingen. Das sichert uns eine Infrastruktur zu einem billigen Preis. Die Gemeinde vertraut darauf, dass wir diese Infrastruktur sinnvoll und verantwortungsvoll nutzen.
  2. Der Respekt der Gesetze und der Anwohner und Anrainer, die wir mit unserem Geräusch gelegentlich stören: Sie sind uns gut gesonnen, vertrauen aber darauf, dass wir ihre Wünsche auch berücksichtigen
  3. Die gute Gemeinschaft unter den Mitgliedern. Sie bleibt erhalten, wenn jedes einzelne Mitglied mehr in den Club steckt als es herausnimmt. Das gegenseitige Vertrauen (z.B. Schlüssel) birgt zwar ein gewisses Risiko, ist aber auch eine große Chance für uns alle.


Die Regeln im Einzelnen:

a) Regeln zur Mitgliedschaft allgemein:


Jedes Mitglied verpflichtet sich:
  1. Sorge zu tragen, sich aktiv zu bemühen um das Wohlergehen eines jeden Mitgliedes und des Clubs in der Gesamtheit. 
  2. Zweimal pro Jahr den Kantinendienst verrichten.
  3. Jährlich insgesamt mindestens 12 Stunden ehrenamtliche Arbeit für den Club zu leisten. Das für die Arbeiten verantwortliche Vorstandsmitglied stellt jedes Jahr eine Liste von Arbeiten zusammen, die unter die Mitglieder je nach Interesse und Fähigkeiten aufgeteilt werden.
    Diese Arbeiten sollten nicht als lästige Pflicht gesehen werden, sondern als wertvoller Beitrag zum Erhalt und Ausbau unseres gemeinsamen Eigentums. Ohne diese Arbeiten wären wir gezwungen, den finanziellen Beitrag zum Erhalt der Clubinfrastruktur zu vervierfachen.
  4. Streitigkeiten zwischen Mitgliedern sind diskret zu lösen, damit der Club nicht in private Auseinandersetzungen hineingezogen wird. Sollte der Club direkt oder indirekt durch den Streit betroffen sein, ist der Konflikt vor dem Vorstand oder der Generalversammlung beizulegen. Wer die Öffentlichkeit, die Justiz oder die Luftfahrtbehörde einschaltet, ohne vorher über eine Vorstands- oder Generalversammlung einen Schlichtungsversuch unternommen zu haben, und damit dem Club schweren moralischen oder finanziellen Schaden zufügt, verliert unverzüglich alle Rechte, die er sich durch seine Mitgliedschaft erworben hatte.

b) Regeln für alle Piloten, egal ob in der Maschine oder am Sender)

Jeder Pilot ist für sein Fluggerät und für seinen Flug allein verantwortlich. Er trägt ebenfalls eine Verantwortung für Leib und Leben sowie Hab und Gut von Drittpersonen. Daraus ergeben sich sowohl für den Anfänger wie für den "alten Hasen" unumstößliche Regeln, ohne deren Einhaltung unser Hobby zur ständigen Gefahr wird:

Zuerst achtet der Pilot darauf, dass die physischen , die gesetzlichen und die clubinternen  Voraussetzungen für einen Flug gegeben sind, d. h.
  1. Ausgeschlafen sein
  2. Nicht gehetzt oder entnervt sein
  3. NULL Promille
  4. Genügend Übung haben (sonst besser mit einem erfahrenen Piloten steuern)
  5. Die Gesetze kennen und beachten
  6. seine Grenzen kennen … und sie einhalten, kurz: verantwortlich handeln
  7. Dann achtet der Pilot weiterhin darauf, dass die Vorschriften des Gesetzgebers, des Clubs und des gesunden Menschenverstands erfüllt sind:
  8. Eine gültige Lizenz muss vorgewiesen werden
  9. Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung in gesetzlich vorgeschriebener Höhe ist vorzuzeigen
  10. Der Jahresbeitrag muss eingezahlt worden sein
  11. Die clubinternen Regeln müssen zur Kenntnis genommen und durch Unterschrift gutgeheißen sein
  12. Akrobatenstücke, gefährliche Manöver in Bodennähe und über Zuschauern verbieten sich von selbst.

c) Zusätzliche Regeln für Modellpiloten

  1. Die vorgegebenen Flugzeiten, Flughöhen und NOTAMS sind zu respektieren (Siehe Flugzeiten und Flughöhen auf der Genehmigung, die im Clubhaus aushängen bzw. -liegen und per Mail verschickt werden.)
  2. Beim Vorbereiten der Maschine auf die Sicherheit der Zuschauer achten
  3. Modellisten müssen auf dem Feld stehen/sitzen , wenn sie fliegen, damit man sie von oben sehen kann
  4. Der Modellpilot steht immer mit dem Rücken zum Publikum bzw. zur Kantine und hat sein Flugzeug immer im Blick. So wird vermieden, dass über die Zuschauer geflogen wird.

d) Zusätzliche Regeln für Ultraleichtpiloten

  1. Vor jedem Start ist das Flugzeug einem gründlichen Check gemäß der Checkliste zu unterziehen.
  2. Vor dem Start vergewissert sich jeder Pilot, dass die Startbahn in einem einwandfreien Zustand ist
  3. die NOTAMS ("Notice to airmen" = offizielle Rundschreiben der Luftfahrtbehörde mit Hinweisen auf Flugverbote, verbotene Zonen) müssen vor jedem Flugbeginn konsultiert werden (Siehe Erläuterung NOTAM und Wikipedia NOTAM)
  4. der Flug ist vor dem Start ins Logbuch des Clubs eintragen.
  5. Unbedingt die vorgeschriebene Platzrunde einhalten beim Starten und Landen, sowie beim Start von Piste 12 den Ausflug aus der Platzrunde beachten. ! Elegante Abschwünge mit anschließender direkter Landung sind nicht erlaubt !
  6. Es ist verboten tief, d.h. weniger als 300 Meter über Grund, über die anliegenden Dörfer insbesondere über Mürringen und Wirtzfeld und den See von Bütgenbach oder Robertville zu fliegen.
  7. Auf die Windrichtung achten und so fliegen, dass Anlieger, besonders der oberen Häuser von Wirtzfeld, (siehe Details) nicht gestört werden.
  8. Jeder UL-Pilot soll aus eigener Verantwortung so viel Stunden fliegen, dass er sich für sich selbst und für seine Passagiere sicher fühlt.
  9. Die vorgegebenen Flugzeiten respektieren (siehe Ulips und Belgocontrol)
  10. Die vorgegebenen Flughöhen respektieren (siehe Ulips und Belgocontrol)
  11. Nicht in der Halle tanken. Brandgefahr durch Selbstentzündungsrisiko.
  12. Fremde dürfen die Halle allein nicht betreten, nur in Piloten-Begleitung. Kette anbringen !
  13. Kinder stets im Auge behalten und für sie mitdenken !!
  14. Beim Anlassen und Ausprobieren von Motor-Einstellungen: den Fahrtwind ins freie Land blasen, nicht in Halle und Kantine !
  15. Bei Modellflugbetrieb nicht auf Modellbahn parken (auch Fremde ! )
  16. Für ULM-Flugzeuge ist die Modellpiste nur in Ausnahmefällen nutzbar, d.h. aus Sicherheitsgründen (etwa bei starkem Seitenwind oder zum Üben von Notlandungen).
  17. Außenlandungen sind nicht erlaubt.
  18. Funkdisziplin beachten. Nicht alles mögliche über den Äther jagen
  19. Jeder hat dafür zu sorgen dass er rechtzeitig vor Einbruch der Dunkelheit zurück ist. Der aeronautische Tag endet spätestens eine halbe Stunde nach Sunset.
  20. Wenn beim Rangieren in der Halle trotz aller Vorsicht ein Schaden entstanden ist: dem Betreffenden Bescheid geben !


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